| Beitragssystem | Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag. | Kalkuliert nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang – unabhängig vom Einkommen. |
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| Familienmitglieder | Partner und Kinder können unter gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. | Jede Person wird eigenständig versichert und zahlt einen eigenen Beitrag. |
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| Leistungsumfang | Gesetzlicher Leistungskatalog, ergänzt um freiwillige Satzungsleistungen der jeweiligen Kasse. | Ergibt sich aus dem konkret gewählten Tarif und dessen Bedingungen – von Basis- bis zu umfangreichen Tarifen. |
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| Flexibilität | Kassenwechsel innerhalb des Systems möglich; der Leistungskatalog selbst ist nicht individuell wählbar. | Leistungsumfang und Selbstbeteiligung wählbar; ein späterer Tarifwechsel ist an vertragliche und gesetzliche Regeln gebunden. |
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| Arzt- und Krankenhausleistungen | Regelversorgung nach gesetzlichem Katalog; Wahlleistungen sind grundsätzlich nicht enthalten. | Je nach Tarif können erweiterte Leistungen – etwa im stationären Bereich – vertraglich vorgesehen sein. |
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| Zahnleistungen | Festzuschusssystem; Eigenanteile sind je nach Versorgung möglich. | Erstattungshöhe und Umfang richten sich nach dem jeweiligen Tarif. |
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| Hilfsmittel | Versorgung im Rahmen des Katalogs und der Festbeträge. | Umfang ergibt sich aus dem vereinbarten Hilfsmittelverzeichnis des Tarifs. |
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| Einkommensschutz bei Krankheit | Krankengeld nach gesetzlichen Regeln; für freiwillig Versicherte abhängig vom gewählten Tarif der Kasse. | Krankentagegeld wird separat vereinbart – Höhe und Beginn sind wählbar. |
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| Beitragsentwicklung | Verändert sich mit Einkommen, Beitragssatz und Zusatzbeitrag. | Verändert sich durch Kosten- und Kalkulationsanpassungen; Alterungsrückstellungen wirken dämpfend. |
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| Wechsel & Rückkehr | Zugang und Rückkehr sind an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. | Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter engen Voraussetzungen möglich – das gehört zur Entscheidung dazu. |
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| Arbeitgeberzuschuss | Bei Angestellten wird der Beitrag geteilt. | Angestellte erhalten einen Zuschuss im gesetzlich geregelten Rahmen. |
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| Alter & Ruhestand | Beitrag richtet sich nach den Versorgungsbezügen; eigene Regeln für Rentner. | Beitrag ist unabhängig von der Rentenhöhe; Tragfähigkeit sollte früh eingeplant werden. |
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| Individuelle Abhängigkeit | Leistungen weitgehend einheitlich, Unterschiede vor allem über Kasse und Satzungsleistungen. | Alles hängt am konkreten Tarif – ein Vergleich „der PKV“ als Ganzes ist nicht möglich. |
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