Der Kreis der Berechtigten wird erweitert: Neben Arbeitnehmenden können künftig auch selbstständig Erwerbstätige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Förderung nutzen – ebenso Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung.
Die Grundzulage entsteht gestaffelt aus dem, was Sie selbst einzahlen: für jeden eingezahlten Euro bis 360 € im Jahr 50 Cent, für die weiteren bis zu 1.440 € noch 25 Cent je Euro. Wer 1.800 € im Jahr einzahlt, erreicht damit die maximale Grundzulage von 540 €. Wichtig zum Verständnis: Diese 540 € sind das Ergebnis der Staffel – kein zusätzlicher Betrag obendrauf.
Für Kinder gibt es eine eigene Zulage: Ein Elternteil erhält je Kind für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € im Jahr einen Euro Kinderzulage – also bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält zusätzlich einmalig 200 € als Berufseinsteigerbonus.