Vorsorge

Die neue private Altersvorsorge: Was das Altersvorsorgedepot bringt

Von Marco Ziegler · Aktualisiert: 22. August 2026

Die private Altersvorsorge in Deutschland wird neu aufgestellt. Nach jahrelanger Kritik an Riester hat die Politik 2026 eine Reform beschlossen, deren Kern ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ist. Wir ordnen ein, was feststeht – ohne Produktversprechen.

Einzelner Baum in goldener Wiese im Morgenlicht – Sinnbild für langfristiges Wachstum

Was wurde beschlossen?

Die Reform hat das Gesetzgebungsverfahren vollständig durchlaufen: Kabinettsbeschluss am 17.12.2025, Beschluss im Bundestag am 27.03.2026 (mit Änderungen des Finanzausschusses), Zustimmung des Bundesrats am 08.05.2026. Verkündet wurde das Altersvorsorgereformgesetz am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 156). Es ist damit geltendes Recht – die neuen, geförderten Produkte dürfen aber erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Neu ist ein „Altersvorsorgedepot ohne Garantie“ – gefördert wird damit erstmals breit auch die Anlage in Wertpapiere, etwa global gestreute Aktien-ETFs. Garantieprodukte bleiben daneben möglich. Der Verzicht auf eine Beitragsgarantie eröffnet höhere Renditechancen, bedeutet aber auch Schwankungen – ein Punkt, der zur persönlichen Situation passen muss.

Für das sogenannte Standarddepot hat der Gesetzgeber die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Diese Grenze wurde im parlamentarischen Verfahren gegenüber dem Regierungsentwurf abgesenkt.

Wer wird gefördert – und wie?

Der Kreis der Berechtigten wird erweitert: Neben Arbeitnehmenden können künftig auch selbstständig Erwerbstätige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Förderung nutzen – ebenso Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung.

Die Grundzulage entsteht gestaffelt aus dem, was Sie selbst einzahlen: für jeden eingezahlten Euro bis 360 € im Jahr 50 Cent, für die weiteren bis zu 1.440 € noch 25 Cent je Euro. Wer 1.800 € im Jahr einzahlt, erreicht damit die maximale Grundzulage von 540 €. Wichtig zum Verständnis: Diese 540 € sind das Ergebnis der Staffel – kein zusätzlicher Betrag obendrauf.

Für Kinder gibt es eine eigene Zulage: Ein Elternteil erhält je Kind für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € im Jahr einen Euro Kinderzulage – also bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält zusätzlich einmalig 200 € als Berufseinsteigerbonus.

Auszahlung und bestehende Verträge

In der Auszahlungsphase besteht künftig die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Eine lebenslange Rente ist damit nicht mehr zwingend.

Wichtig für Bestandskunden: Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter und werden nicht automatisch gekündigt oder umgestellt. Bis Ende 2026 können auch noch neue Riester-Verträge nach der alten Fördersystematik abgeschlossen werden – ab 2027 ist das nicht mehr möglich.

Was ist noch offen?

Konkrete Produkte der Anbieter, Kostenstrukturen im Detail und Zertifizierungen entstehen erst im Vorfeld des Produktstarts 2027. Wer heute abschließen möchte, sollte diesen Rahmen kennen. Ob das neue Depot, ein Garantieprodukt oder eine ganz andere Lösung passt, hängt von Anlagehorizont, Risikobereitschaft und der Gesamtabsicherung ab.

Fazit

Die Reform bringt mehr Flexibilität und Renditechancen in die geförderte Altersvorsorge – erstmals auch für Selbstständige. Entscheidend bleibt: Vorsorge sollte zum eigenen Plan passen, nicht zum Produkt.

Weiterführend

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Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen – FAQ „Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“ (Zulagenstaffel, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus, Auszahlungsphase, Kostengrenze)
  • Bundesregierung – FAQ „Private Altersvorsorge reformiert“ (Förderberechtigte, Verfahrensdaten)
  • Deutscher Bundestag – Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes am 27.03.2026 einschließlich der Änderungen des Finanzausschusses
  • Bundesrat – Zustimmung am 08.05.2026 (1065. Sitzung); Verkündung im BGBl. I Nr. 156 vom 29.05.2026
  • Deutsche Rentenversicherung – Meldung zur Reform der privaten Altersvorsorge (08.05.2026)

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