Zwei Dinge, die man auseinanderhalten sollte. Erstens: der höhere durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026. Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 % – nach 2,5 % im Jahr 2025. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt das im Schnitt rund 17,5 % des beitragspflichtigen Einkommens.
Zweitens: das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 beschlossen; es wurde Ende Juli 2026 verkündet und ist in Kraft. Ziel ist laut Bundesgesundheitsministerium, die durchschnittlichen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Hintergrund ist eine strukturelle Finanzierungslücke, die ohne Gegenmaßnahmen bis 2030 deutlich anwachsen könnte.