Black Forest Kurzcheck
Pflege-Kurzrechner: mögliche Versorgungslücke
Was bliebe im Pflegefall monatlich an Ihnen hängen? Diese Orientierungsrechnung stellt die zu erwartenden Kosten Ihren verfügbaren Mitteln gegenüber – ohne Anmeldung und ohne Kontaktangabe.
Leistung der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege: 1.319 € / Monat.
Für alle, die noch kein konkretes Heim kennen. Grundlage ist der Landesdurchschnitt Baden-Württemberg.
Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI steigt mit der Aufenthaltsdauer – aktuell 15 %.
Orientierungswert Baden-Württemberg (Landesdurchschnitt) · Stichtag 1.1.2026 · individuell anpassbar. Leistung der Pflegekasse und Leistungszuschlag nach § 43c sind in diesem Wert bereits berücksichtigt. Kein Wert für Villingen-Schwenningen und kein Preis einer bestimmten Einrichtung.
Was Sie aus laufenden Einnahmen wie Rente oder Einkommen für Pflege aufbringen können. Vermögen bleibt hier bewusst außen vor.
Was die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege leistet
Diese gesetzlichen Leistungen sind in Ihrem angegebenen verbleibenden Eigenanteil bereits berücksichtigt und werden hier nicht nochmals abgezogen.
Nach § 84 Absatz 2 SGB XI ist der pflegebedingte Eigenanteil in einer Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich zu bemessen. Ein höherer Pflegegrad bringt deshalb zwar eine höhere Leistung der Pflegekasse, führt aber nicht automatisch zu einem höheren pflegebedingten Eigenanteil.
Mögliche Versorgungslücke pro Monat
2.032 €
Größenordnung pro Jahr: 24.384 €. Das ist die heutige Monatslücke × 12 – ohne Inflation und ohne angenommene Kostensteigerung.
Die gesetzliche Pflegekassenleistung und der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI sind in diesem verbleibenden Eigenanteil bereits berücksichtigt und werden deshalb hier nicht nochmals abgezogen.
Zusätzlich steht ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung. Er wird nur für bestimmte Angebote erstattet und ist deshalb oben bewusst nicht gegengerechnet.
Unverbindliche Orientierung. Ersetzt keine persönliche Beratung und keine verbindliche Berechnung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Bedingungen/Tarife.
- · Tatsächliche Pflegekosten unterscheiden sich je nach Einrichtung und Region erheblich.
- · Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind nicht dasselbe wie der pflegebedingte Eigenanteil – nur auf Letzteren wirkt der Leistungszuschlag.
- · Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI hängt von der Aufenthaltsdauer ab.
- · Welche Leistungen zustehen, hängt vom Einzelfall und den gesetzlichen Voraussetzungen ab; es entscheidet die Pflegekasse.
- · Keine Sozialhilfe-, Elternunterhalts- oder Steuerberechnung.
Gesetzliche Beträge: Stand 2026. Quelle: BMG – Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick (Stand 04.11.2025).
Die Hintergründe – gesetzliche Leistungen, Heimkosten und der Leistungszuschlag – erklärt die Pflege-Fachseite.
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