Angestellte sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Erst wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt – in der Regel über einen bestimmten Zeitraum hinweg –, entsteht die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Der genaue Grenzwert wird jährlich angepasst; wir nennen ihn nur anhand der offiziellen, aktuell gültigen Quelle.
Wichtig ist die Einordnung: Es handelt sich nicht um einen Tarifwechsel innerhalb desselben Systems, sondern um den Wechsel in ein anderes System mit eigener Logik – inklusive der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine spätere Rückkehr möglich wäre.