Ein häufiges Missverständnis: Die Beihilfe ersetzt nicht sämtliche Restkosten. Sie folgt eigenen Regeln – mit Höchstbeträgen, Ausschlüssen und je nach Dienstherr unterschiedlichen Bemessungssätzen. Der Anteil hängt unter anderem von Dienstherr, Bundesland und Familiensituation ab und kann sich im Lebensverlauf ändern.
Entscheidend ist deshalb, dass der gewählte Tarif zur konkret geltenden Beihilfeverordnung passt. Fachlich spricht man von Beihilfekonformität: Der Tarif muss dort greifen, wo die Beihilfe endet – sonst bleibt trotz zweier Absicherungen eine Lücke.