Für die soziale Absicherung in der Landwirtschaft gibt es ein eigenes System: die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit landwirtschaftlicher Krankenkasse, Pflegekasse, Alterskasse und Berufsgenossenschaft.
Ob, in welcher Form und in welchem Umfang Sie oder mitarbeitende Familienangehörige davon erfasst sind, hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Art und Größe des Betriebs und der jeweiligen Tätigkeit. Diese Frage ist deshalb kein Nebenaspekt, sondern der Ausgangspunkt: Erst wenn die tatsächliche Situation geklärt ist, lässt sich sinnvoll darüber sprechen, was darüber hinaus abgesichert werden soll. Wir klären das gemeinsam anhand Ihrer Unterlagen, statt von einem Standardfall auszugehen.