Landwirtschaft

Hofnachfolge und persönliche Absicherung

Ein Hof ist Betrieb und Familie zugleich. Deshalb gehört die Frage der Nachfolge immer mit der persönlichen Absicherung derjenigen zusammen, die den Betrieb heute tragen.

Übergabe ist ein Prozess, kein Termin

Ob eine Übergabe in den nächsten Jahren ansteht oder die Nachfolge noch offen ist, verändert die Perspektive erheblich. Läuft parallel eine hohe Betriebsfinanzierung, treffen zwei langfristige Themen aufeinander – wirtschaftliche Verpflichtungen und ein Generationenwechsel.

Sinnvoll ist deshalb, frühzeitig zu klären, welche Verpflichtungen bestehen, wer sie im Fall der Fälle tragen würde und welche Absicherungen dafür vorhanden sind.

Was in die Betrachtung gehört

  • Zeithorizont einer möglichen Übergabe
  • Höhe und Laufzeit bestehender Betriebsfinanzierungen
  • Absicherung der Arbeitskraft der Betriebsleitung
  • Einkommen bei längerer Krankheit
  • Absicherung von Partner und Kindern
  • Altersvorsorge außerhalb des Betriebsvermögens

Der Betrieb ist keine Altersvorsorge für sich allein

In vielen Betrieben steckt das Vermögen in Flächen, Gebäuden und Technik. Das ist gebundenes Kapital – es steht im Ruhestand nicht ohne Weiteres als laufendes Einkommen zur Verfügung, insbesondere wenn der Hof weitergeführt werden soll.

Deshalb lohnt der Blick auf die persönliche Vorsorge unabhängig vom Betriebsvermögen: Was ist bereits vorhanden, was ist zu erwarten, und passt das zu den Vorstellungen für später?

Wenn eine tragende Person ausfällt

Eine Nachfolgeplanung beantwortet meist die Frage, wie es weitergehen soll. Genauso wichtig ist die unangenehmere: Was geschieht, wenn eine tragende Person durch Tod oder dauerhaften Ausfall plötzlich fehlt – bevor eine Übergabe geregelt ist?

Dann treffen mehrere Dinge gleichzeitig aufeinander: die Familie, laufende Betriebsfinanzierungen, der Betrieb selbst und eine Übergabe, die noch nicht vorbereitet ist. Wer diese Möglichkeit früh mitdenkt, kann sie versicherungsseitig einordnen, statt sie offen zu lassen.

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung gehört an den Anfang

Für die soziale Absicherung in der Landwirtschaft gibt es ein eigenes System: die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit landwirtschaftlicher Krankenkasse, Pflegekasse, Alterskasse und Berufsgenossenschaft.

Ob, in welcher Form und in welchem Umfang Sie oder mitarbeitende Familienangehörige davon erfasst sind, hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Art und Größe des Betriebs und der jeweiligen Tätigkeit. Diese Frage ist deshalb kein Nebenaspekt, sondern der Ausgangspunkt: Erst wenn die tatsächliche Situation geklärt ist, lässt sich sinnvoll darüber sprechen, was darüber hinaus abgesichert werden soll. Wir klären das gemeinsam anhand Ihrer Unterlagen, statt von einem Standardfall auszugehen.

Passende Themen aus den bestehenden Bereichen

Diese Themen gelten für Landwirtinnen und Landwirte genauso wie für andere Selbstständige – deshalb finden Sie sie an zentraler Stelle:

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Marco Ziegler

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Als persönlicher Ansprechpartner im Schwarzwald begleite ich Sie mit dem Black Forest Versicherungskonzept. Statt mit einzelnen Verträgen beginnt die Beratung mit Ihrer Situation – strukturiert, verständlich und auf Augenhöhe.

Zuletzt aktualisiert: 23. August 2026

Ihre Situation ist individuell.

Statt Standardantworten: Wir schauen gemeinsam, was für Sie sinnvoll ist – persönlich und verständlich.