Privat

Privathaftpflicht – worum es geht

Wer anderen unbeabsichtigt einen Schaden zufügt, haftet dafür grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Genau hier setzt die Privathaftpflicht an.

Das Haftungsprinzip

Nach dem Gesetz haftet, wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt – grundsätzlich mit dem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflicht prüft berechtigte Ansprüche, reguliert sie im Rahmen des Vertrags und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Typische Schadenarten

  • Personenschäden

    Wenn eine andere Person zu Schaden kommt.

  • Sachschäden

    Beschädigung fremder Gegenstände.

  • Vermögensschäden

    Finanzielle Folgeschäden aus Personen-/Sachschäden.

Was zu betrachten ist

  • Ausreichend hohe Deckungssumme
  • Passende Familienkonstellation (Single, Familie)
  • Mitversicherung von Kindern
  • Besondere Situationen (z. B. Tätigkeiten, Tiere) prüfen

Die andere Seite: wenn es Sie selbst trifft

Die Privathaftpflicht greift bei Schäden, die Sie anderen zufügen. Bleibt nach einem Unfall bei Ihnen selbst eine dauerhafte Beeinträchtigung, ist das ein anderer Fall – und eine andere Rechnung.

Häufige Fragen

Was deckt eine Privathaftpflicht grundsätzlich ab?

Sie kommt grundsätzlich für Schäden auf, die Sie anderen unbeabsichtigt zufügen – Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden. Der konkrete Umfang und die Deckungssumme ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

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Zuletzt aktualisiert: 20. August 2026

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