Black Forest Kurzcheck

bAV-Rechner: Brutto, Netto und Entgeltumwandlung

Wenn Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts über Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen: Wie hoch sind Steuer- und Sozialabgabenentlastung ungefähr, und was kostet Sie der Beitrag tatsächlich netto? Der Rechner zeigt ausschließlich diese heutige Wirkung – ohne Anmeldung und ohne Kontaktangabe.

€ / Monat

Beispielwert – bitte durch Ihre Angabe ersetzen.

€ / Monat
Steuerklasse

Steht auf Ihrer Lohnabrechnung.

Krankenversicherung
Kinder unter 25 Jahren

Steuert die Beitragsabschläge in der Pflegeversicherung.

Kinder und Alter

Der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung gilt erst ab dem vollendeten 23. Lebensjahr.

Weitere Angaben (optional)
%

Voreingestellt ist der gesetzlich festgelegte Durchschnittssatz.

€ / Monat

Nur eintragen, wenn Ihnen die Höhe bekannt ist. Der Rechner unterstellt keinen Zuschuss.

Beschäftigung in Sachsen

Nur wegen der Sonderregelung in der Pflegeversicherung.

Was kostet mich die Entgeltumwandlung?

Brutto-Entgeltumwandlung200 €
Steuerentlastung− ca. 48 €
Sozialabgabenentlastung− ca. 44 €

= Ihr eigener Nettoaufwand

ca. 108 € / Monat

Orientierungswert auf Basis Ihrer Angaben und des amtlichen Programmablaufplans 2026.

Was fließt in die bAV?

Entgeltumwandlung200 €
Arbeitgeberzuschussnicht angegeben
= Gesamtbeitrag200 € / Monat

Ein Arbeitgeberzuschuss erhöht ausschließlich den Beitrag, der in die Versorgung fließt. Er verändert Ihre Steuer- und Sozialabgabenentlastung nicht. Ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss leistet, ergibt sich aus Ihrer Vereinbarung und einem etwaigen Tarifvertrag. Ist Ihnen die Höhe bekannt, können Sie sie oben unter „Weitere Angaben“ eintragen.

Die Entgeltumwandlung senkt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Dadurch können beitragsabhängige Leistungen der Sozialversicherung geringer ausfallen.

Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge können in der Auszahlungsphase steuerlich und abhängig von Ihrer persönlichen Situation auch sozialversicherungsrechtlich relevant sein. Diese spätere Wirkung ist hier bewusst nicht eingerechnet.

Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde:

  • Zwölf gleiche Monatsgehälter und zwölf gleiche Entgeltumwandlungen im Kalenderjahr.
  • Keine individuellen Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
  • Keine Einmalzahlungen oder sonstigen Bezüge, kein Faktorverfahren.
  • Eine mögliche Kirchensteuerentlastung ist in dieser Orientierung nicht berücksichtigt.

Unverbindliche Orientierung auf Basis des amtlichen Programmablaufplans 2026. Ersetzt keine Lohnabrechnung, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.

Die Hintergründe – Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und die Besteuerung in der Auszahlungsphase – erklärt die Fachseite zur betrieblichen Altersvorsorge.

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Persönlich, verständlich und ohne Druck – vor Ort im Schwarzwald oder online.